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Ich spreche Deutsch und Englisch.

ANGABEN GEMÄSS § 5 DDG (ehem. § 5 TMG):

Sabrina H. Freiberg
Turnier Service
Heimen 61
87659 Hopferau

Telefon: +49 (0) 175 565 1211
Telefax: +49 (0) 8364 986 998
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Handelsregistereintrag:
Horseshow4U ist Einzelunternehmer und somit in keinem Handelsregister eingetragen!

Steuernummer (Ust-Id):
Gemäß des auf mich zutreffenden §19 UStG weise ich keine Umsatzsteuer auf meinen Rechnungen aus. 

Verantwortlich für den Inhalt nach §18 Abs. 2 MStV (ehem. § 55 Abs. 2 RStV):
Sabrina H. Freiberg
Heimen 61
87659 Hopferau

Quellenangaben für die verwendeten Bilder und Grafiken:
  -  © privat - Familie Freiberg (TFR Photography)
  -  © Art&Light - Corrie Fuhr
  -  © horsemotion - Markus Kroh
  -  © Jürgen Seyler Horse Photography - Jürgen Seyler
  -  © SQ Horses - Monika Hagen
  -  © Andreas Krappweis Photography - Andreas Krappweis
  -  © Björn Serfas Fotografie - Björn Serfas
  -  © K3 Foto - Kirstin Dittrich
  -  © Armin Pollak Fotografie - Armin Pollak
 

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Transparenzhinweis gemäß EU‑AI‑Act (Art. 50):
Auf dieser Website können teilweise mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellte oder bearbeitete Inhalte verwendet werden. Soweit für bestimmte Inhalte gesetzliche Kennzeichnungs- oder Transparenzpflichten bestehen, werden diese entsprechend berücksichtigt.

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Ein Jugendschutzbeauftragter ist gemäß § 7 JMStV nicht erforderlich, da dieses Angebot keine entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalte enthält und nicht geschäftsmäßig in großem Umfang betrieben wird.

Dennoch:
  -   Personen unter 18 Jahren sollten ohne Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten keine personenbezogenen Daten an uns übermitteln.

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Soweit auf dieser Website Informationen zu Veranstaltungen, Regelwerken, Terminen oder sonstigen externen Sachverhalten bereitgestellt werden, sind diese gegebenenfalls vor eigener Verwendung anhand der jeweils maßgeblichen Originalquellen zu überprüfen.

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Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Ich behalte mir ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.

Verbraucherschlichtung, Information gemäß § 36 VSBG
Als Kleinstunternehmer ohne weitere Mitarbeiter bin ich weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Hinweis für Abmahnversuche:

Sollten Inhalte dieser Website Rechte Dritter verletzen, bitte ich um eine entsprechende Nachricht. Beanstandete Inhalte werden unverzüglich geprüft und gegebenenfalls entfernt.

 

Datenschutzerklärung (Stand: 14.08.2026)

 

1. Verantwortliche Stelle

Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten auf dieser Website ist:

Sabrina H. Freiberg
Heimen 61
87659 Hopferau
Deutschland

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2. Allgemeine Hinweise

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig.

Mit dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir beim Besuch unserer Website, bei der Kontaktaufnahme mit uns und insbesondere im Rahmen von Turniernennungen und der Durchführung von Turnieren verarbeiten.

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.

Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den sonstigen anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.

3. Besuch unserer Website und Server-Logfiles

Beim Aufruf unserer Website werden durch den Webserver automatisch technische Informationen erfasst.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • IP-Adresse des zugreifenden Endgeräts,
  • Datum und Uhrzeit des Zugriffs,
  • aufgerufene Seite bzw. angeforderte Datei,
  • übertragene Datenmenge,
  • Referrer-URL,
  • Browsertyp und Browserversion,
  • verwendetes Betriebssystem,
  • weitere technisch erforderliche Verbindungs- und Sicherheitsdaten.

Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um unsere Website technisch bereitzustellen, deren Sicherheit und Stabilität zu gewährleisten und missbräuchliche Zugriffe oder Angriffe auf unsere Systeme erkennen und abwehren zu können.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse besteht in der sicheren, stabilen und technisch zuverlässigen Bereitstellung unseres Internetangebots.

Unsere Website wird bei ALL-INKL.COM gehostet.

Soweit ALL-INKL personenbezogene Daten in unserem Auftrag verarbeitet, erfolgt dies auf Grundlage einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

4. Kontaktaufnahme per E-Mail

Wenn Sie uns per E-Mail kontaktieren, verarbeiten wir die von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten, insbesondere Ihren Namen, Ihre Kontaktdaten und den Inhalt Ihrer Nachricht.

Die Verarbeitung erfolgt zur Bearbeitung Ihrer Anfrage und gegebenenfalls zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder zur Erfüllung eines Vertrags.

Rechtsgrundlage ist je nach Inhalt der Anfrage Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO oder Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Die Daten werden gelöscht, sobald der Zweck der Verarbeitung entfällt und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

5. Turniernennungen

Unser Kontaktformular dient insbesondere der Abwicklung von Turniernennungen.

Wenn Sie über das Nennformular eine Turniernennung abgeben, verarbeiten wir die von Ihnen eingegebenen personenbezogenen Daten zur Bearbeitung Ihrer Nennung, zur Organisation und Durchführung des Turniers sowie zur Erfüllung der für die jeweilige Turnierart geltenden Turnier- und Verbandsbestimmungen.

Je nach Turnierart können insbesondere folgende Daten verarbeitet werden:

  • Name des Vorstellers,
  • Anschrift und Wohnort,
  • E-Mail-Adresse und weitere Kontaktdaten,
  • Mitgliedsnummer,
  • gegebenenfalls Verwandtschaftsverhältnis zum Pferdebesitzer,
  • Name und Registriernummer des Pferdes,
  • Startnummer,
  • Turnier- und Klassendaten,
  • Name und Anschrift des Pferdebesitzers,
  • gegebenenfalls Geburtsdatum oder Geburtsjahr,
  • weitere Daten, die für die jeweilige Turniernennung und Turnierabwicklung erforderlich sind.

Die Verarbeitung erfolgt nur im erforderlichen Umfang und für die Zwecke der Turnierabwicklung, der Erfüllung der jeweiligen Verbands- und Turnierbestimmungen sowie der damit verbundenen Dokumentation und Veröffentlichung von Turnierergebnissen.

6. Zuständige Turnierverbände

Je nach genehmigter Turnierart können personenbezogene Daten an den jeweils zuständigen Verband übermittelt werden.

Zu den möglichen Empfängern in Deutschland gehören insbesondere:

  • Paint Horse Club Germany e.V. (PHCG), Hemer
  • Deutsche Quarter Horse Association e.V. (DQHA), Aschaffenburg
  • Appaloosa Horse Club of Germany e.V. (ApHCG), Bruchhausen-Vilsen
  • National Reining Horse Association Germany e.V. (NRHA Germany), Bitz
  • National Cutting Horse Association of Germany e.V. (NCHAoG), Nimsreuland
  • National Snaffle Bit Association Germany e.V. (NSBA Germany), Wehretal
  • Vereinigung der Westernreiter in Bayern e.V. (VWB), Klingsmoos

Die jeweils übermittelten Daten richten sich nach der jeweiligen Turnierart und den hierfür geltenden Bestimmungen.

7. Übermittlung personenbezogener Daten an Verbände in den USA

Bei bestimmten Turnierklassen ist die Übermittlung personenbezogener Daten an einen zuständigen US-amerikanischen Verband zwingender Bestandteil der Turnierabwicklung.

Je nach genehmigter Turnierart können folgende Verbände Empfänger sein:

  • American Paint Horse Association (APHA), Fort Worth, Texas
  • American Quarter Horse Association (AQHA), Amarillo, Texas
  • Appaloosa Horse Club (ApHC), Moscow, Idaho
  • National Reining Horse Association (NRHA), Oklahoma City, Oklahoma
  • National Cutting Horse Association (NCHA), Fort Worth, Texas
  • National Snaffle Bit Association (NSBA), Gurnee, Illinois
  • National Reined Cow Horse Association (NRCHA), Pilot Point, Texas
  • International Ranch Horse Association (IRHA), Fort Worth, Texas

Welche Daten übermittelt werden, hängt von der jeweiligen Turnierart und den geltenden Verbands- und Turnierbestimmungen ab.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Shownummer und Jahr,
  • Class Code und Klassenbezeichnung,
  • Platzierung,
  • Startnummer,
  • Registriernummer und Name des Pferdes,
  • Name des Vorstellers,
  • Mitgliedsnummer,
  • gegebenenfalls Verwandtschaftsverhältnis zum Pferdebesitzer,
  • Anschrift und Wohnort,
  • gegebenenfalls Name und weitere erforderliche Daten des Pferdebesitzers,
  • gegebenenfalls Geburtsdatum bzw. Geburtsjahr.

Die Übermittlung erfolgt ausschließlich im erforderlichen Umfang zur Durchführung, Dokumentation und Abwicklung der jeweiligen Turnierklasse.

Voraussetzung für die Teilnahme an bestimmten Klassen

Sofern die von Ihnen genannten Klassen der Zuständigkeit eines US-amerikanischen Verbandes unterliegen, ist die Übermittlung der hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten Bestandteil der Turnierabwicklung.

Eine Teilnahme an diesen Klassen ist ohne die erforderliche Übermittlung der personenbezogenen Daten an den zuständigen Verband nicht möglich.

Vor Abgabe der Nennung werden Sie über diese Datenübermittlung informiert.

8. Datenübermittlung in die USA

Die Vereinigten Staaten von Amerika sind ein Drittland im Sinne der DSGVO.

Für Übermittlungen personenbezogener Daten in die USA gelten daher die besonderen Anforderungen der Art. 44 ff. DSGVO.

Die Europäische Kommission hat für US-Unternehmen, die am EU-U.S. Data Privacy Framework teilnehmen, einen Angemessenheitsbeschluss erlassen. Für zertifizierte US-Unternehmen kann eine Datenübermittlung daher auf diesen Angemessenheitsbeschluss gestützt werden. Der Angemessenheitsbeschluss gilt jedoch nicht pauschal für sämtliche Unternehmen oder Organisationen in den USA, sondern nur für die daran teilnehmenden Organisationen.

Soweit für einen konkreten Empfänger kein entsprechender Angemessenheitsbeschluss greift, muss die Übermittlung auf eine andere nach Art. 44 ff. DSGVO zulässige Grundlage gestützt werden.

Soweit eine Drittlandübermittlung auf eine ausdrückliche Einwilligung nach Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO gestützt wird, werden die betroffenen Personen vorab über die mit einer solchen Übermittlung verbundenen möglichen Risiken informiert.

9. Besonderer Hinweis zu bereits an US-Verbände übermittelten Daten

Bitte beachten Sie, dass wir nach der Übermittlung personenbezogener Daten an einen zuständigen US-amerikanischen Verband keinen vollständigen Einfluss mehr auf die weitere Verarbeitung und Speicherung dieser Daten durch den jeweiligen Empfänger haben.

Eine bereits erfolgte Übermittlung kann von uns nicht technisch zurückgeholt werden.

Der Widerruf einer uns erteilten Einwilligung wirkt grundsätzlich nur für die Zukunft. Er führt daher nicht dazu, dass eine bereits rechtmäßig erfolgte Übermittlung rückwirkend ungeschehen gemacht wird.

Ebenso führt ein gegenüber uns geltend gemachtes Löschungsverlangen nicht automatisch dazu, dass personenbezogene Daten, die bereits an einen eigenständigen Empfänger übermittelt wurden, auch bei diesem Empfänger gelöscht werden.

Soweit gesetzlich vorgesehen, können Betroffene ihre Rechte auch gegenüber dem jeweiligen Empfänger geltend machen. Welche Rechte und Verfahren gegenüber dem jeweiligen US-amerikanischen Verband bestehen, richtet sich nach den auf den jeweiligen Empfänger anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

10. Veröffentlichung von Turnierergebnissen

Im Rahmen der Veröffentlichung von Turnierergebnissen auf unserer Website können insbesondere folgende Daten öffentlich zugänglich gemacht werden:

  • Name des Pferdes,
  • Name und Wohnort des Vorstellers,
  • Name und Wohnort des Pferdebesitzers,
  • Platzierung bzw. Turnierergebnis,
  • ggf. gewonnene Preisgelder

Die Veröffentlichung dient der Dokumentation und Information über durchgeführte Turniere und erfolgt entsprechend den jeweiligen Turnier- und Verbandsbestimmungen.

11. Cookies

Unsere Website kann Cookies und vergleichbare Technologien verwenden. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Endgerät gespeichert werden und die Nutzung unserer Website ermöglichen oder erleichtern können.

Soweit Cookies technisch erforderlich sind, erfolgt deren Einsatz auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für nicht erforderliche Cookies und vergleichbare Technologien holen wir, soweit gesetzlich erforderlich, vor deren Einsatz Ihre Einwilligung ein.

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft über die entsprechenden Einstellungen auf unserer Website widerrufen oder anpassen.

12. WhatsApp

Wir bieten die Möglichkeit an, über WhatsApp mit uns zu kommunizieren.

Wenn Sie uns über WhatsApp kontaktieren oder unseren WhatsApp-Service nutzen, werden die hierfür erforderlichen Daten verarbeitet. Hierzu gehören insbesondere Ihre Telefonnummer sowie die von Ihnen übermittelten Nachrichten, Bilder, Dokumente oder sonstigen Inhalte.

Wir verwenden Ihre Telefonnummer nicht für andere Zwecke als die Kommunikation über WhatsApp und die damit verbundenen Vorgänge.

WhatsApp ist ein Dienst der Meta-Unternehmensgruppe.

Auf die Datenverarbeitung durch WhatsApp haben wir nur begrenzten Einfluss. Für die Datenverarbeitung durch WhatsApp gelten ergänzend die Datenschutzbestimmungen von WhatsApp bzw. Meta.

13. Google Maps

Auf unserer Website kann bei Bedarf der Dienst Google Maps eingebunden werden. Bei einer solchen Einbindung können insbesondere technische Verbindungsdaten und Informationen über die Nutzung der Kartenfunktion an Google übermittelt werden.

Die Einbindung erfolgt unter Beachtung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen. Soweit hierfür eine Einwilligung erforderlich ist, wird Google Maps erst nach Erteilung der entsprechenden Einwilligung aktiviert.

14. YouTube

Auf unserer Website können bei Bedarf YouTube-Videos eingebunden werden.

Beim Aufruf einer Seite mit einem eingebundenen YouTube-Video kann eine Verbindung zu Servern von YouTube bzw. Google hergestellt werden. Dabei können technische Daten und Informationen über die Nutzung des Videos verarbeitet werden.

Soweit für die konkrete Einbindung eine Einwilligung erforderlich ist, wird das Video erst nach Erteilung der entsprechenden Einwilligung geladen.

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch Google und YouTube finden Sie in den Datenschutzinformationen von Google.

15. Speicherdauer

Wir speichern personenbezogene Daten grundsätzlich nur so lange, wie dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist.

Darüber hinaus können gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, insbesondere steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrungspflichten.

In diesen Fällen werden die Daten für die Dauer der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert und anschließend gelöscht, sofern keine andere Rechtsgrundlage für eine weitere Speicherung besteht.

16. Ihre Rechte

Sie haben nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere folgende Rechte:

  • Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten gemäß Art. 15 DSGVO,

  • Recht auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten gemäß Art. 16 DSGVO,

  • Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO,

  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO,

  • Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO,

  • Recht auf Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungen gemäß Art. 21 DSGVO,

  • Recht auf Widerruf einer erteilten Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO.

Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt hiervon unberührt.

Zur Ausübung Ihrer Rechte können Sie sich jederzeit an die oben genannte verantwortliche Stelle wenden.

17. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren.

Das Beschwerderecht besteht insbesondere bei der für Ihren Wohnort, Ihren Arbeitsplatz oder den Ort des mutmaßlichen Datenschutzverstoßes zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde.

18. Datensicherheit

Wir treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um personenbezogene Daten vor Verlust, Zerstörung, Manipulation und unbefugtem Zugriff zu schützen.

Eine Datenübertragung über das Internet kann jedoch grundsätzlich Sicherheitsrisiken aufweisen. Ein vollständiger Schutz der übertragenen Daten vor dem Zugriff Dritter kann daher nicht garantiert werden.

19. Kinder und Jugendliche

Personen unter 18 Jahren sollten personenbezogene Daten grundsätzlich nur mit Zustimmung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten übermitteln.

Soweit eine Teilnahme Minderjähriger an Turnieren vorgesehen ist, werden die hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten im Rahmen der Turnierabwicklung verarbeitet.

20. Aktualisierung dieser Datenschutzerklärung

Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, wenn sich die rechtlichen, technischen oder tatsächlichen Voraussetzungen der Datenverarbeitung ändern.

Es gilt jeweils die auf unserer Website veröffentlichte aktuelle Fassung dieser Datenschutzerklärung.


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) (gültig ab 14.08.2026)

HorseShow4U.de – Turnier Service
Sabrina H. Freiberg
Heimen 61
87659 Hopferau

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen HorseShow4U.de – Turnier Service (nachfolgend „HorseShow4U“) und dem Auftraggeber über die Erbringung von administrativen, organisatorischen und digitalen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Pferdesportveranstaltungen.

1.2
HorseShow4U erbringt seine Leistungen ausschließlich gegenüber:

    • eingetragenen Vereinen und Verbänden,
    • gewerblichen Reitanlagenbetreibern,
    • gewerblichen Veranstaltern von Pferdesportveranstaltungen,
    • sowie sonstigen gewerblichen Auftraggebern.

Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Verbraucher sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu privaten Zwecken abschließen.

1.3
Bei Beauftragung durch einen Verein ist ausschließlich der Verein Vertragspartner von HorseShow4U, sofern der Auftrag durch den vertretungsberechtigten Vorstand oder eine hierzu wirksam bevollmächtigte Person im Namen des Vereins erteilt wird.

Die handelnde Person wird durch die Beauftragung im Namen des Vereins grundsätzlich nicht persönlich Vertragspartner von HorseShow4U.

1.4
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, sofern HorseShow4U ihrer Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt hat.

2. Gegenstand und Umfang der Leistungen

2.1
HorseShow4U erbringt administrative, organisatorische und digitale Dienstleistungen im Zusammenhang mit Pferdesportveranstaltungen.

Der konkrete Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder der sonstigen individuellen Vereinbarung mit dem Auftraggeber.

2.2
Zu den Leistungen von HorseShow4U können insbesondere gehören:

    • Übernahme der Funktion des Show Secretary,
    • Einrichtung und Leitung der Meldestelle,
    • Bearbeitung und Verwaltung von Nennungen und Meldungen,
    • Erfassung und Verwaltung von Teilnehmer-, Pferde- und Veranstaltungsdaten,
    • Erstellung und Verwaltung von Start- und Teilnehmerlisten,
    • Bearbeitung von Änderungen und Abmeldungen,
    • administrative Organisation des Zeit- und Prüfungsablaufs,
    • Ergebniserfassung und Ergebnisverwaltung,
    • organisatorische Kommunikation mit Teilnehmern und dem Veranstalter,
    • administrative Kommunikation mit Richtern, Offiziellen und sonstigen an der Veranstaltung beteiligten Personen,
    • digitale Datenerfassung und Datenverwaltung,
    • organisatorische Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung,
    • sowie sonstige ausdrücklich vereinbarte administrative Dienstleistungen.

2.3
HorseShow4U kann im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung Bestandteil der Turnierleitung sein und die Funktion des Show Secretary übernehmen.

2.4
HorseShow4U schuldet die fachgerechte Erbringung der ausdrücklich übernommenen Dienstleistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen, sportlichen oder sonstigen Erfolg der Veranstaltung.

2.5
Eine Garantie oder die Übernahme eines Beschaffungsrisikos wird nur übernommen, wenn dies ausdrücklich und in Textform vereinbart wurde.

3. Stellung und Aufgaben des Show Secretary

3.1
HorseShow4U übernimmt im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung die Funktion des Show Secretary, sofern dies entsprechend vereinbart wurde.

Der Show Secretary ist innerhalb des übertragenen Aufgabenbereichs für die Leitung der Meldestelle sowie für die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten administrativen und organisatorischen Abläufe zuständig.

3.2

Zum Aufgabenbereich des Show Secretary können insbesondere gehören:

    • Organisation und Leitung der Meldestelle,
    • Bearbeitung und Verwaltung von Nennungen und Startberechtigungen,
    • Erstellung und Verwaltung von Start- und Teilnehmerlisten,
    • Bearbeitung von Änderungen und Abmeldungen,
    • administrative Organisation des Zeit- und Prüfungsablaufs,
    • Ergebniserfassung und Ergebnisverwaltung,
    • Kommunikation mit Teilnehmern und sonstigen Beteiligten in administrativen Angelegenheiten,
    • Umsetzung organisatorischer Entscheidungen innerhalb des übertragenen Aufgabenbereichs,
    • sowie sonstige mit dem Veranstalter vereinbarte administrative Aufgaben.

3.3
HorseShow4U ist innerhalb des übertragenen Aufgabenbereichs berechtigt, gegenüber Teilnehmern sowie den vom Veranstalter eingesetzten Helfern die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Meldestellen- und Verwaltungsabläufe erforderlichen fachlichen und organisatorischen Weisungen zu erteilen.

3.4
Die Weisungsbefugnis gegenüber Teilnehmern und Helfern beschränkt sich auf den übertragenen Aufgaben- und Verantwortungsbereich des Show Secretary.

Sie begründet insbesondere keine Übernahme der Gesamtleitung der Veranstaltung und keine Übernahme von Veranstalterpflichten, die außerhalb dieses Aufgabenbereichs liegen.

3.5
Der Show Manager bzw. die vom Veranstalter eingesetzte Gesamtleitung bleibt für die Gesamtorganisation und den Gesamtbetrieb der Veranstaltung verantwortlich.

Die Aufgaben von Show Manager und Show Secretary bestehen nebeneinander und richten sich nach der konkreten Aufgabenverteilung der jeweiligen Veranstaltung.

3.6
Die Tätigkeit von HorseShow4U als Show Secretary und die damit verbundene Stellung innerhalb der Turnierleitung führen nicht dazu, dass HorseShow4U selbst zum Veranstalter der Veranstaltung wird.

Veranstalter bleibt ausschließlich der Auftraggeber.

4. Vom Veranstalter eingesetzte Helfer

4.1
Der Veranstalter stellt für die Durchführung der Meldestellen- und Verwaltungsaufgaben die erforderlichen Helfer und Unterstützungspersonen in ausreichender Anzahl zur Verfügung.

4.2
Die vom Veranstalter eingesetzten Helfer und Unterstützungspersonen werden ausschließlich vom Veranstalter ausgewählt, beauftragt, eingesetzt und vergütet.

Sie stehen nicht in einem Beschäftigungs- oder sonstigen Vertragsverhältnis zu HorseShow4U.

4.3
HorseShow4U kann diesen Personen im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Meldestelle die erforderlichen fachlichen und organisatorischen Weisungen erteilen.

Diese Weisungsbefugnis dient ausschließlich der ordnungsgemäßen Durchführung der von HorseShow4U übernommenen administrativen Aufgaben.

4.4
Durch die fachliche und organisatorische Weisungsbefugnis von HorseShow4U werden die vom Veranstalter eingesetzten Helfer weder zu Mitarbeitern noch zu Beauftragten von HorseShow4U.

Insbesondere übernimmt HorseShow4U weder deren Auswahl noch deren Vergütung, arbeitsrechtliche Betreuung oder allgemeine Beaufsichtigung außerhalb des eigenen Aufgabenbereichs.

4.5
Die Verantwortung für die ausreichende Anzahl, Auswahl, Beauftragung, Vergütung und allgemeine Organisation der vom Veranstalter eingesetzten Helfer verbleibt beim Veranstalter.

5. Verantwortungsbereich des Veranstalters

5.1
Der Auftraggeber bleibt als Veranstalter für die Gesamtorganisation, Durchführung und Sicherheit der Veranstaltung verantwortlich, soweit diese Verantwortungsbereiche nicht ausdrücklich und individuell als eigene Leistung auf HorseShow4U übertragen wurden.

5.2
Zum Verantwortungsbereich des Veranstalters gehören insbesondere:

    • die Auswahl und Sicherheit des Veranstaltungsgeländes,
    • Reitplätze und Abreiteplätze,
    • Hindernisse und sonstige sportliche Einrichtungen,
    • Stallungen,
    • Zuschauer- und Teilnehmerbereiche,
    • Park- und Zufahrtsbereiche,
    • Absperrungen und sonstige Sicherungsmaßnahmen,
    • Verkehrssicherung,
    • medizinische Versorgung,
    • tierärztliche Versorgung,
    • Erste-Hilfe-Maßnahmen,
    • Brandschutz,
    • Sicherheits- und Ordnungspersonal,
    • erforderliche Genehmigungen,
    • behördliche Anforderungen,
    • ausreichende und geeignete Helfer,
    • sowie die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen für Teilnehmer, Pferde, Helfer, Besucher und sonstige Personen.

5.3
Der Veranstalter ist insbesondere für die Bereitstellung und Organisation der für die Meldestelle erforderlichen Räumlichkeiten und Einrichtungen verantwortlich.

Dies umfasst insbesondere:

    • geeignete und sichere Räumlichkeiten,
    • erforderliche Tische, Sitzgelegenheiten und sonstige Ausstattung,
    • Stromversorgung,
    • Beleuchtung,
    • erforderliche technische Infrastruktur, soweit diese vom Veranstalter bereitzustellen ist,
    • Zugang und Zugänglichkeit,
    • erforderlichen Witterungsschutz,
    • sowie sichere Arbeitsbedingungen.

5.4
HorseShow4U ist weder für die Auswahl noch für die Beschaffenheit, Ausstattung oder Verkehrssicherheit der vom Veranstalter bereitgestellten Räumlichkeiten der Meldestelle verantwortlich.

Dies gilt auch dann, wenn HorseShow4U die Meldestelle leitet oder sich dort während der Veranstaltung aufhält.

5.5
Die Verantwortung für die allgemeine Sicherheit, Verkehrssicherheit und tatsächlichen Arbeitsbedingungen der Meldestelle verbleibt beim Veranstalter.

5.6
Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass für die Veranstaltung ein angemessener Versicherungsschutz besteht. Hierzu gehört insbesondere eine angemessene Veranstalterhaftpflichtversicherung.

5.7
Die Kenntnisnahme oder Weitergabe von Informationen über Umstände außerhalb des Aufgabenbereichs von HorseShow4U stellt keine Übernahme der Verantwortung für diese Umstände dar.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

6.1
Der Auftraggeber stellt HorseShow4U alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen, Daten, Unterlagen und sonstigen Angaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

6.2
Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen verantwortlich.

Dies gilt insbesondere für Angaben zu:

    • Veranstaltung,
    • Ausschreibung,
    • Prüfungen,
    • Teilnehmern,
    • Pferden,
    • Startberechtigungen,
    • Zeitplänen,
    • organisatorischen Vorgaben,
    • sonstigen veranstaltungsbezogenen Informationen.

6.3
Der Auftraggeber informiert HorseShow4U unverzüglich über Änderungen, die Einfluss auf die vereinbarten Leistungen haben.

6.4
Der Auftraggeber benennt eine erreichbare und entscheidungsbefugte Ansprechperson bzw. einen verantwortlichen Show Manager.

6.5
Fehlende, verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung des Auftraggebers kann zu Verzögerungen, zusätzlichem Aufwand oder einer Anpassung vereinbarter Termine führen.

6.6
Entsteht durch fehlende, verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung zusätzlicher Aufwand, kann dieser nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet werden.

7. Angebote und Vertragsschluss

7.1
Angebote von HorseShow4U sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

7.2
Der Vertrag kommt durch schriftliche oder in Textform erfolgende Auftragserteilung, Annahme eines Angebots oder durch eine sonstige ausdrückliche Vereinbarung zwischen HorseShow4U und dem Auftraggeber zustande.

7.3
Die Aufnahme der Leistungserbringung durch HorseShow4U kann als Annahme des erteilten Auftrags gelten.

7.4
Leistungstermine und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

7.5
Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung.

Ein hierdurch entstehender zusätzlicher Aufwand ist gesondert zu vergüten.

8. Preise und Zahlungsbedingungen

8.1
Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.

8.2
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung nach Abschluss des Turniers. Die Rechnung wird dem Auftraggeber spätestens zum Ende der Veranstaltung zur Verfügung gestellt.

8.3
Der Rechnungsbetrag ist am Ende des Turniers unmittelbar nach Rechnungsstellung vor Ort in bar zur Zahlung fällig, sofern nicht vorab eine andere Zahlungsweise vereinbart wurde.

8.4
Wird ausnahmsweise eine Zahlung per Überweisung vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.

8.5
Bei Leistungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken oder bereits vor dem Veranstaltungstermin einen erheblichen Arbeitsaufwand verursachen, können abweichende Zahlungsmodalitäten, insbesondere Abschlags- oder Teilzahlungen, individuell vereinbart werden.

8.6
Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Auftraggebers ist HorseShow4U berechtigt, weitere Leistungen von einer Vorauszahlung oder einer angemessenen Sicherheitsleistung abhängig zu machen.

8.7
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

8.8
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

8.9
HorseShow4U wendet die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG an. Daher wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

9. Kündigung und Stornierung

9.1
Für die Kündigung des Vertrags gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes wirksam vereinbart wurde.

9.2
Bei einer Absage oder vorzeitigen Beendigung durch den Auftraggeber sind bereits erbrachte Leistungen sowie bereits angefallene und nicht mehr vermeidbare Aufwendungen zu vergüten.

9.3
Bei vereinbarten Fest- oder Mindestpreisen kann HorseShow4U bei einer vorzeitigen Beendigung durch den Auftraggeber die vereinbarte Vergütung verlangen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Dabei sind ersparte Aufwendungen sowie anderweitige Einnahmen, die HorseShow4U durch die anderweitige Verwendung der frei gewordenen Arbeitskraft erzielt oder böswillig nicht erzielt, anzurechnen.

9.4
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Vergütungs- oder Schadensanspruch entstanden ist.

9.5
Das Recht beider Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10. Nutzungsrechte und Arbeitsergebnisse

10.1
Urheberrechte und sonstige Schutzrechte an von HorseShow4U erstellten Arbeitsergebnissen verbleiben bei HorseShow4U, soweit diese nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder einer ausdrücklichen Vereinbarung dem Auftraggeber zustehen.

10.2
Der Auftraggeber erhält die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den von HorseShow4U erstellten Arbeitsergebnissen.

10.3
Eine darüber hinausgehende Nutzung, Bearbeitung oder Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von HorseShow4U, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

10.4
Nutzungsrechte werden, soweit nichts anderes vereinbart wurde, erst mit vollständiger Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung eingeräumt.

11. Haftung

11.1 Allgemeine Haftung
HorseShow4U haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von HorseShow4U verursacht werden.

11.2 Leicht fahrlässige Pflichtverletzungen
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet HorseShow4U nur für den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

11.3 Leben, Körper und Gesundheit
Die Haftung von HorseShow4U für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit die betreffende Verletzung auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von HorseShow4U innerhalb des vertraglich übernommenen Aufgaben- und Verantwortungsbereichs beruht.

Für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die ausschließlich auf Umständen beruhen, die außerhalb des unmittelbaren Aufgaben- und Verantwortungsbereichs von HorseShow4U als Show Secretary liegen, haftet HorseShow4U nicht, sofern HorseShow4U insoweit keine eigene vertragliche Pflicht übernommen oder verletzt hat.

Dies gilt insbesondere für Gefahren und Schäden aus:

    • dem physischen Veranstaltungsbetrieb,
    • dem Zustand oder der Sicherheit des Veranstaltungsgeländes,
    • den vom Veranstalter bereitgestellten Räumlichkeiten und Einrichtungen,
    • der Verkehrssicherung,
    • fehlenden oder unzureichenden Sicherheitsmaßnahmen,
    • der Organisation von Sicherheits-, Sanitäts- oder Rettungsmaßnahmen,
    • sowie dem Verhalten von Teilnehmern, Pferden, Besuchern oder sonstigen Personen.

11.4 Verantwortungsbereich des Veranstalters

HorseShow4U haftet nicht für Schäden, Gefahren oder sonstige Nachteile, die ausschließlich aus Umständen entstehen, die außerhalb des von HorseShow4U vertraglich übernommenen Leistungs- und Verantwortungsbereichs liegen.

Dies gilt insbesondere für:

    • die Beschaffenheit oder Sicherheit des Veranstaltungsgeländes,
    • Reitplätze und Abreiteplätze,
    • Hindernisse und sonstige sportliche Einrichtungen,
    • Stallungen,
    • Zuschauer- und Teilnehmerbereiche,
    • Park- und Zufahrtsbereiche,
    • die vom Veranstalter bereitgestellten Räumlichkeiten und Einrichtungen der Meldestelle,
    • die Sicherheit und Verkehrssicherheit dieser Räumlichkeiten,
    • Stromversorgung, Beleuchtung und sonstige technische Infrastruktur, soweit diese vom Veranstalter bereitzustellen ist,
    • fehlende oder unzureichende Absperrungen,
    • fehlende oder unzureichende Sicherheitsmaßnahmen,
    • die Auswahl, Anzahl und allgemeine Organisation der vom Veranstalter eingesetzten Helfer,
    • das Verhalten von Teilnehmern, Pferden, Helfern oder Besuchern,
    • die fehlende oder unzureichende Beaufsichtigung von Personen oder Tieren,
    • medizinische oder tierärztliche Versorgung,
    • Brandschutz,
    • Sicherheits- und Ordnungspersonal,
    • erforderliche Genehmigungen,
    • sowie sonstige Veranstalterpflichten.

Dies gilt nicht, soweit HorseShow4U hierfür ausdrücklich eine eigene vertragliche Verpflichtung übernommen oder eine eigene Pflichtverletzung begangen hat.

11.5 Weisungsbefugnis gegenüber Veranstalterhelfern
Die fachliche und organisatorische Weisungsbefugnis von HorseShow4U gegenüber den vom Veranstalter eingesetzten Helfern begründet weder ein Beschäftigungsverhältnis noch eine Beauftragung dieser Personen durch HorseShow4U.

HorseShow4U übernimmt insbesondere nicht deren Auswahl, Vergütung, arbeitsrechtliche Betreuung oder allgemeine Beaufsichtigung außerhalb des übertragenen Aufgabenbereichs.

11.6 Funktion innerhalb der Turnierleitung
Die Funktion von HorseShow4U als Show Secretary und die damit verbundene Stellung innerhalb der Turnierleitung begründen keine Übernahme der allgemeinen Verkehrssicherungs- oder Veranstalterpflichten des Auftraggebers.

Die Verantwortung von HorseShow4U beschränkt sich auf die im jeweiligen Auftrag übernommenen administrativen und organisatorischen Aufgaben.

11.7 Mittelbare Schäden
Soweit gesetzlich zulässig, haftet HorseShow4U nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder sonstige mittelbare Vermögensschäden, soweit diese nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen.

12. Daten und technische Systeme

12.1
HorseShow4U verarbeitet personenbezogene und sonstige Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und soweit dies zur Erfüllung des jeweiligen Vertrages erforderlich ist.

12.2
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm an HorseShow4U übermittelten Daten rechtmäßig erhoben wurden und zur vereinbarten Verarbeitung übermittelt werden dürfen, soweit diese Verantwortung beim Auftraggeber liegt.

12.3
HorseShow4U haftet nicht für technische Störungen, Ausfälle oder Einschränkungen von Systemen, Netzwerken, Internetverbindungen, Stromversorgung, Software oder sonstiger Infrastruktur, die außerhalb des Einflussbereichs von HorseShow4U liegen und von HorseShow4U nicht zu vertreten sind.

12.4
Dies gilt insbesondere für Störungen bei Drittanbietern, Hosting- und Softwareanbietern, Internetprovidern oder sonstigen für die Leistungserbringung eingesetzten technischen Dienstleistern.

12.5
Soweit für die Leistungserbringung die Nutzung bestimmter Software, Plattformen oder digitaler Systeme erforderlich ist, kann HorseShow4U deren Verfügbarkeit nicht garantieren, soweit die Störung außerhalb des eigenen Einflussbereichs liegt.

13. Vertraulichkeit

13.1
Die Vertragspartner verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.

13.2
Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, ohne Verletzung einer Vertraulichkeitspflicht öffentlich werden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

13.3
Gesetzliche Verpflichtungen zur Auskunft oder Offenlegung bleiben unberührt.

14. Höhere Gewalt

14.1
HorseShow4U haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die durch Ereignisse verursacht werden, die außerhalb des Einflussbereichs von HorseShow4U liegen und von HorseShow4U nicht zu vertreten sind.

Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Streiks, Ausfälle von Kommunikations- oder Versorgungsnetzen sowie sonstige unvorhersehbare Ereignisse.

14.2
Dauert ein solches Ereignis länger an, werden die Vertragspartner eine angemessene Lösung hinsichtlich der weiteren Vertragsdurchführung vereinbaren.

Gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt.

15. Verbraucherschlichtung

Da HorseShow4U ausschließlich Verträge mit Vereinen, Verbänden, gewerblichen Reitanlagenbetreibern und gewerblichen Veranstaltern schließt und keine Verträge mit Verbrauchern abschließt, finden die verbraucherschützenden Regelungen zur Verbraucherschlichtung auf diese Vertragsverhältnisse grundsätzlich keine Anwendung.

HorseShow4U ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

16. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

17. Gerichtsstand

17.1
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen wird als Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von HorseShow4U vereinbart.

17.2
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

17.3
Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

18. Schlussbestimmungen

18.1
Individuelle Vereinbarungen zwischen HorseShow4U und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies entspricht auch dem gesetzlichen Vorrang individueller Vertragsabreden.

18.2
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

18.3
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

HorseShow4U – Sabrina H. Freiberg Turnier Service
Heimen 61
87659 Hopferau

 

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Die Abkürzung "SSL" steht für "Secure Sockets Layer". Dabei handelt es sich um ein Protokoll, das sicher stellt, dass Sie mit einer verschlüsselten Verbindung im Internet Daten übertragen können. In der Version 3 wurde das SSL - Protokoll in TLS (Transport Layer Security) umbenannt. SSLv3.1 entspricht also TLSv1.1.
Anwendung findet TLS beispielsweise bei HTTPS.

Erkennen können Sie eine verschlüsselte Verbindung an dem grünen Schloss neben der URL (Internet-Adresse) in Ihrem Browser sowie an dem https vor der URL.

Die Vorteile bei einer verschlüsselten Verbindung:

  • Pseudozufallsfunktion: Ihre übermittelten Daten sind schwerer abzuhören.
  • Key Exchange: TLS verwendet als Key Exchange den Digital Signature Standard und den Diffie-Hellmann Algorithmus. SSL verwendet hingegen auf Fortezza basierende Algorithmen. Die Algorithmen, die TLS verwendet, sind für Angreifer schwerer zu entschlüsseln und damit sicherer.
  • Geteilte Protokolle: Bei TLS sind die Protokolle aufgeteilt in Record- ,Handshake-, Change-,Cipher-, Spec- und Alert Protokoll. Da ein Angreifer alle Protokolle braucht, ist es schwerer, die einzelnen Teile abzufangen und wieder zusammenzusetzen. Eine höhere Sicherheit wird gewährleistet.
  • Master Secret: Andere und komplexere Berechnungsgrundlagen als bei SSL, wodurch Ihre Daten schwerer abgehört und entschlüsselt werden können.